AGB Bio Restraunt Flora

Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen liegt ausschließlich diese Bedingung zu Grunde. Abweichende Bedingungen sind für uns unverbindlich, wenn diese nicht schriftlich von uns anerkannt wurden.

Die Bankettvereinbarungen enthalten die beschriebenen Leistungen.

Es wird den Veranstaltern eine rauchfreie Umgebung angeboten. Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist nicht gestattet. Wir berechnen Gäste, die in öffentlichen Gebäuden rauchen, 150 EUR für die Grundreinigung und 900 Euro für den Feuerwehreinsatz.

1. Reservierung

Die Bankettvereinbarung ist abgeschlossen, sobald die Veranstaltung bestellt und zugesagt ist. Vertragspartner sind Fauna und Flora GmbH (Geschäftsführerin Frau Sanaz Aref) und der Veranstalter.

2. Haustiere

Hunde und Katzen dürfen nicht mit in die Speiseräume genommen werden, andernfalls behalten wir uns Widerspruch vor.

3. Abrechnung

Es gelten die in der „Bankettvereinbarung“ vereinbarten Preise und dokumentierten Leistungen. Ausschlaggebend ist die 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekannte Gästezahl als mindestens anzunehmende Größe. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Personenzahl in Rechnung gestellt.

4. Stornierung

Eine Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum kostenfrei möglich. Bei Stornierung einer Veranstaltung nach dieser Frist entstehen folgende Stornokosten:

  • bis 14 Tage vorher 50%
  • bis 7 Tage vorher 80% und danach 100% des zu erwartenden Umsatzes.

5. Nichtinanspruchnahme

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.

6. Schäden

Für Beschädigungen oder Verluste, die während Ihres Aufenthaltes eintreten, haften Sie, sofern nicht der Schaden in unserem Verantwortungsbereich liegt oder durch Dritte verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet.
Im Falle höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht vom Restaurant durchgeführt werden, entsteht kein Schadenersatzanspruch durch den Gast. Das Hotel ist bemüht einen anderen Termin oder einen alternativen Veranstaltungsort/Zimmer zu finden.
Wir haften nicht für eingebrachte Sach- und Vermögensgegenstände, Garderobe, Wertsachen und für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen an Ihrer Person oder Ihrem Besitz im Bereich unseres Hauses und unserer Außenanlagen, incl. Parkplätze.

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Rendsburg.